Bank Melli Iran, Hamburg, Holzbrücke 2, 20459 Hamburg ist Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Bank ist sich der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die ihr anvertraut werden, bewusst.
Um eine gute Basis für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden und Geschäftspartnern zu schaffen und zu bewahren, setzen wir die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") und sonstiger rechtlicher Anforderungen um.
Im Rahmen der Betreuung unserer Kunden werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und nur zu diesem Zweck genutzt.
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (im Folgenden "Daten")
Wir verarbeiten im rechtlich zulässigen Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung des Prinzips der Datenminimierung, Daten über Ihre Person. Dies betrifft insbesondere folgende Informationen:
Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen:
Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten inklusive Ihrer Adresse, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummern, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Kontoinformationen. Zusätzlich verarbeiten wir unter Umständen audiovisuelle Daten, wie z.B. Angaben aus dem Videolegitimationsverfahren oder Aufzeichnungen Ihrer Anrufe bei Geld -und Devisenhandelsgeschäfte.
Personenbezogene Daten, die wir bei Dritten erheben:
Im Zuge der Vertragsanbahnung und Antragsprüfung werden wir auch auf Daten, die uns Dritte über Ihre Person zur Verfügung stellen, zurückgreifen. Darunter fallen beispielsweise die Datensätze von bestimmten Auskunfteien, Vertragshändlern der Bank Melli Iran, Hamburg sowie sonstiger Dritter.
In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere die folgenden Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten:
Informationen über Ihre Kreditwürdigkeit, wie zum Beispiel bei Auskunfteien bekannte Leistungsstörungen bei anderen Verträgen;
Informationen, die andere Banken über Sie bei Auskunfteien hinterlegt haben, beispielsweise über anderweitige Bankbeziehungen;
Zur Abwehr strafbarer Handlungen im Sinne des Kreditwesengesetzes erhalten wir von Auskunfteien bestimmte Informationen im Hinblick auf bekannte Auffälligkeiten. Diese werden im Zuge des Kreditentscheidungsprozesses berücksichtigt;
Informationen zu Ihrer Adresse im Rahmen eines Adressabgleichs mit der Deutschen Post zur Aktualisierung von Postadressen (dies betrifft beispielsweise Adressen, die Sie der Deutschen Post im Rahmen eines Nachsendeauftrages zur Verfügung gestellt und in deren Weitergabe Sie eingewilligt haben).
Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, sofern diese für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich sind. Hierzu kommen beispielsweise Grundbücher, Schuldnerverzeichnisse oder Handels- und Vereinsregister in Betracht.
Dabei beschränken wir die Datenerhebung, deren Verarbeitung und Nutzung auf ein Mindestmaß und vermeiden grundsätzlich die Erhebung und Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind z. B. Daten, aus denen Ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, etc. Sollten wir dennoch im Einzelfall, beispielsweise aus steuerrechtlichen Gründen die Religionszugehörigkeit, besondere Kategorien personenbezogener Daten zur Erfüllung der nachstehend dargestellten Zwecke erheben oder in sonstiger Weise verarbeiten, werden wir diese stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben aus dieser Datenschutzinformation verarbeiten.
Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten nur dann, wenn eine anwendbare Rechtsvorschrift dies erlaubt. Wir werden Ihre Daten insbesondere auf der Basis von Art. 6 und Art. 9 der DSGVO sowie auf der Grundlage von Einwilligungen nach Art. 7 DSGVO verarbeiten. Die Verarbeitung Ihrer Daten werden wir dabei unter anderem auf die folgenden Rechtsgrundlagen stützen (keine vollständige oder abschließende Aufzählung der Rechtsgrundlagen, sondern lediglich Beispiele, welche die Rechtsgrundlagen transparenter machen sollen)
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a), Art. 7 DSGVO, beziehungsweise Art. 9 Abs. 2 lit. a), Art. 7 DSGVO): Wir werden bestimmte Daten nur auf der Grundlage Ihrer zuvor erteilten ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung verarbeiten. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Erfüllung eines Vertrages / vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO): Zur Anbahnung bzw. Durchführung Ihres Vertrages mit der Bank Melli Iran, Hamburg benötigen wir Zugriff auf bestimmte Daten.
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO): Die Bank Melli Iran, Hamburg unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Vorgaben. Zur Erfüllung dieser Vorgaben müssen wir bestimmte Daten verarbeiten.
Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO): Die Bank wird bestimmte Daten zur Wahrung ihrer oder der Interessen Dritter verarbeiten. Dies gilt aber nur dann, wenn Ihre Interessen im Einzelfall nicht überwiegen.
Wie die personenbezogenen Daten geschützt werden:
Um die Vertraulichkeit der Daten zu sichern, bedienen wir uns Anwendungen mit hohem Sicherheitsstandard. Das Bankgeheimnis sowie die Vertraulichkeit der Daten bleiben hierbei gewahrt.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung aus Art. 32 DSGVO verarbeiten. Hierfür vertrauen wir auf umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die den international anerkannten IT-Standards entsprechen und laufend überprüft werden. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Daten gegen missbräuchliche Nutzung oder jede andere Form der unzulässigen Datenverarbeitung zu jedem Zeitpunkt angemessen geschützt sind.
Datenübermittlung an Dritte
Die Daten werden nicht an Dritte außerhalb weitergegeben, sofern die Erhebung nicht beispielsweise zur Erfüllung eines Kundenauftrags bzw. zur Durchführung des Zahlungsverkehrs, wenn der Zahlungsempfänger sein Konto in einem Drittstaat (außerhalb der EU) führt, erfolgt.
Bei der Übermittlung Ihrer Daten werden wir stets geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet, geschützt und übermittelt werden.
Der Datenaustausch mit unserm Head Office (Bank Melli Iran – Teheran) in Iran erfolgt auf Anfrage, sofern diese für eigene Zwecke verwendet werden.
Im Hinblick auf Anfragen iranischer Gerichte über unser Head Office werden nur Daten weitergegeben, die in öffentlichen Registern/Auskunfteien oder im Rahmen einer Bankauskunft für Firmenkunden vorliegen. Daten wie Kontoauszüge, Kreditverträge etc. werden im Hinblick auf das Bankgeheimnis § 9 KWG nur dann übermittelt, wenn diese zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen unseres Head Offices oder deren unselbstständigen Zweigniederlassungen benötigt werden.
Aufbewahrungsfristen
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Giro- oder Kreditvertrag) erforderlich sind.
Im Einklang mit Art. 17 DSGVO werden die erhobenen personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Sollten Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr richtig sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung von Ihnen hin, die notwendige Korrektur Ihrer Daten vornehmen. Möchten Sie, dass wir Ihre Daten löschen oder sperren, so erfolgt dies umgehend, soweit nicht gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
Auf Wunsch erhalten Sie Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben.
Datenübermittlung an die SCHUFA
Die Bank Melli Iran übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 18a des Kreditwesengesetzes (KWG)).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen gegenüber der Bank Melli Iran, Hamburg insbesondere die folgenden Rechte als betroffene Person zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können von uns jederzeit Informationen über Ihre Daten, die wir über Sie halten, verlangen. Diese Auskunft betrifft unter anderem die von uns verarbeiteten Datenkategorien, für welche Zwecke wir diese verarbeiten, die Herkunft der Daten, falls wir diese nicht direkt von Ihnen erhoben haben, und gegebenenfalls die Empfänger, an die wir Ihre Daten übermittelt haben. Sie können von uns eine kostenlose Kopie Ihrer Daten, die Gegenstand der Vereinbarung sind, erhalten. Sollten Sie Interesse an weiteren Kopien haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die weiteren Kopien in Rechnung zu stellen.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie können von uns die Berichtigung Ihrer Daten fordern. Wir werden angemessene Maßnahmen unternehmen, um Ihre Daten, die wir über sie halten und laufend verarbeiten, richtig, vollständig, aktuell und einschlägig zu halten, basierend auf den aktuellsten uns zur Verfügung stehenden Informationen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können von uns die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies kann gemäß Art. 17 DSGVO etwa dann der Fall sein, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht länger erforderlich sind; Sie Ihre Einwilligung, die Grundlage der Datenverarbeitung ist, widerrufen und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt; Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, oder Sie gegen die Datenverarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung widersprechen; die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden; sofern die Verarbeitung nicht notwendig ist, um die Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung, die von uns die Verarbeitung Ihrer Daten erfordert, sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Aufbewahrungsfristen; um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, falls Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten und zwar für den Zeitraum, den wir benötigen, um die Richtigkeit der Daten zu überprüfen; die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung Ihrer Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung verlangen; wir Ihre Daten nicht länger benötigen, Sie diese aber benötigen, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen; Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe Ihre überwiegen.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Auf Ihren Antrag hin werden wir Ihnen Ihre Daten in portabler Form zur Verfügung stellen, so dass Sie diese an einen anderen Verantwortlichen (etwa an eine andere Bank) übertragen können. Dieses Recht steht Ihnen allerdings nur zu, sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht oder erforderlich ist, um einen Vertrag durchzuführen.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen jederzeit widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder auf unseren berechtigten Interessen oder denen eines Dritten beruht. In diesem Fall werden wir Ihre Daten nicht länger verarbeiten. Letzteres gilt nicht, sofern wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die Ihre Interessen überwiegen oder wir Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
Fristen zur Erfüllung von Betroffenenrechten
Wir bemühen uns grundsätzlich, Ihren Anfragen innerhalb von 30 Tagen nachzukommen. Diese Frist kann sich jedoch aus Gründen gegebenenfalls verlängern, die sich auf das spezifische Betroffenenrecht oder die Komplexität Ihrer Anfrage beziehen.
Sollten wir in bestimmten Situationen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Auskunft über sämtliche Ihrer Daten erteilen können und Ihre Auskunftsanfrage ablehnen, werden wir Sie zugleich über die Gründe der Ablehnung informieren.
Cookies und Webanalyse
Wir verwenden keine Cookies oder Google Analytics oder ähnliche Tracking- und Webanalysetools
Änderungen
Falls wesentliche Änderungen an der Art und Weise der Verarbeitung Ihrer Daten auftreten, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.
Sollten Sie mit den hier dargestellten Maßnahmen zum Datenschutz nicht zufrieden sein, oder haben Sie noch Fragen betreffend die Erhebung, Verarbeitung und/oder der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie können sich unter folgender E-Mail-Adresse gerne auch direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: dsb@bankmelli.de
Bank Melli Iran, Hamburg
Stand: Mai 2018
Beauftragter für Datenschutz:
Tel.: 040 36 000 270
dsb@bankmelli.de
Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein von der OECD in Leben gerufener Meldestandard, in dessen Fokus Finanzkonten von Personen mit ausländischer Steueransässigkeit stehen. Ziel ist die Förderung von Steuerehrlichkeit durch den automatischen zwischenstaatlichen Austausch von steuerlich relevanten Kontoinformationen.
Mehr als 50 Nationen, darunter Deutschland, haben mit der Umsetzung des Meldestandards zum 01. Januar 2016 begonnen.
In Deutschland wurde der CRS durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) eingeführt, das weitreichende Dokumentations- und Meldepflichten für die deutschen Finanzinstitute mit sich bringt.
Die Bank Melli Iran, Hamburg, ist demnach gesetzlich verpflichtet, steuerliche Selbstauskünfte ihrer Kunden einzuholen und steuerliche Ansässigkeiten und Steueridentifikationsnummern zu ermitteln.
Hiervon ebenfalls betroffen sind die wirtschaftlich Berechtigten von Kapital- und Personengesellschaften bzw. sonstigen Personengemeinschaften (beherrschende Personen eines Rechtsträgers). Der wirtschaftlich Berechtigte auf dessen Veranlassung ein Finanzkonto geführt wird, gilt im Sinne des CRS selbst als Kontoinhaber. Kontoinhaber in diesem Sinne können sowohl natürliche Personen, als auch Rechtsträger sein.
Nach Maßgabe der festgestellten ausländischen Steueransässigkeiten sind die deutschen Finanzinstitute verpflichtet, in einer jährlichen Meldung Personen-, Konto- und Kapitalertragsdaten der Kontoinhaber an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die Meldung der gesetzlich vorgegebenen Daten für Zwecke des Datenaustauschs mit den jeweils zuständigen ausländischen Behörden erfolgt elektronisch unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit. Es erfolgt kein Steuer Einbehalt.
Bestimmend für die steuerliche Ansässigkeit im Sinne des CRS, ist die unbeschränkte Steuerpflicht in einem bestimmten Staat nach Maßgabe der Gesetze dieses Landes. Bei natürlichen Personen ist der Anknüpfungspunkt in der Regel der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort, im Einzelfall (z.B. USA) ist dies auch die Staatsangehörigkeit. Bei Unternehmen ist der Anknüpfungspunkt in der Regel der Ort der Gründung, des Firmensitzes oder der Geschäftsführung.
Der US-Gesetzgeber hat im März 2010 das neue Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verabschiedet mit dem Ziel, die Steuerehrlichkeit von US-Steuerpflichtigen, die außerhalb der Vereinigten Staaten Konten unterhalten, zu fördern.
Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika wurde eine bilaterale Vereinbarung (Intergovernmental Agreement) geschlossen und in nationales Recht umgesetzt. Damit sind die FATCA-Bestimmungen umgesetzt worden. Die Banken sind ab dem 01.07.2014 verpflichtet, in einem automatisierten Verfahren bestimmte Kontoinformationen über US-Steuerpflichtige jährlich an die amerikanische Steuerbehörde weiterzuleiten. Hierzu werden alle bei der Bank Melli Iran, Hamburg, geführten Finanzkonten (z.B. Einlagenkonten etc.) im ersten Schritt kategorisiert (siehe nachfolgender Schritt 1) und danach geprüft, ob bestimmte Indizien vorliegen, die zu einer Offenlegungspflicht gegenüber der US-Steuerbehörde (IRS) gemäß dem FATCA-Abkommen führen (siehe hierzu Schritt 2).
Bei Neukunden wird die Abfrage einer etwaigen US-Steuerpflicht in den Kontoeröffnungsprozess integriert. Es gelten hier genauso alle Offenlegungspflichten.
Schritt 1 Kategorisierung
Zu den meldepflichtigen Konten gehören solche, die
Definition „Passive NFFE“:
Ein „Passiver NFFE“ ist ein NFFE (Non-Financial Foreign Entity), bei dem es sich
nicht um einen aktiven NFFE oder eine einbehaltene ausländische
Personengesellschaft oder einen einbehaltenen ausländischen Trust nach den
einschlägigen Ausführungsbestimmungen des Finanzministeriums der USA handelt.
Ein „Passiver NFFE“ ist unter anderem anzunehmen, wenn
Sofern bei der Kategorisierung festgestellt wird, dass es sich um ein deutsches Finanzinstitut oder um ein Finanzinstitut eines Partnerstaates handelt, ist keine weitere Kategorisierung erforderlich. Dies gilt auch, wenn der Kontoinhaber eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass es sich
Für weitergehende Informationen und explizite Begriffsbestimmungen können Sie gern unsere separaten Erläuterungen anfordern.
Schritt 2 Prüfung auf US-Indizien
Trifft eine zu meldende Kategorie auf einen Kunden zu, wird von uns geprüft, ob der Kontoinhaber eine „US-Person“, also eine „spezifizierte Person der USA“ ist. Dies ist der Fall, wenn der Kontoinhaber eine Personen- oder Kapitalgesellschaft mit Sitz in den USA oder eine, unabhängig von ihrem Sitz, unter US-Recht gegründete Gesellschaft, die kein Finanzinstitut ist, darstellt. Die Indizien sind:
Für Firmen
Für wirtschaftlich Berechtigte/Bevollmächtigte
Wenn eines dieser Indizien zutrifft, müssen wir geeignete Nachweise über die steuerliche Ansässigkeit des Kunden verlangen. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine US-Steuerpflicht vorliegt, hat der Kunde mit dem von der US-Steuerbehörde vorgeschriebenen Formular W-9 seine US-Steuernummer (US-TIN) mitzuteilen. Diese Finanzkonten gelten dann als US-amerikanische meldepflichtigen Konten und die Bank hat Kontosalden und, in den Folgejahren, die Kapitalerträge des Kunden an die US-Steuerbehörde zu melden. Sofern Ihre Konten bereits in einem anderen Zusammenhang für Zwecke der US-Besteuerung als US-Konten qualifiziert wurden, werden sie keiner weiteren Überprüfung unterzogen. Als Kontoinhaber können Sie aber trotzdem innerhalb eines Jahres nachweisen, dass es sich nicht um ein US-Konto handelt.
Bei Neukunden sind wir verpflichtet, bei Kontoeröffnung eine Selbstauskunft zu beschaffen, anhand derer die Bank feststellen kann, ob der Kontoinhaber in den USA steuerlich ansässig ist. Besteht eine US-amerikanische Steuerpflicht, muss die Steueridentifikationsnummer (US-TIN) an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Das Konto wird somit als US-amerikanisches meldepflichtiges Konto betrachtet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Kontoführung wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzminsterium.de) oder des Internal Revenue Service (www.irs.gov).
Der US-Gesetzgeber hat im März 2010 das neue Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verabschiedet mit dem Ziel, die Steuerehrlichkeit von US-Steuerpflichtigen, die außerhalb der Vereinigten Staaten Konten unterhalten, zu fördern.
Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika wurde eine bilaterale Vereinbarung (Intergovernmental Agreement) geschlossen und in nationales Recht umgesetzt. Damit sind die FATCA-Bestimmungen umgesetzt worden. Die Banken sind ab dem 01.07.2014 verpflichtet, in einem automatisierten Verfahren bestimmte Kontoinformationen über US-Steuerpflichtige jährlich an die amerikanische Steuerbehörde weiterzuleiten.
Hierzu werden alle bei der Bank Melli Iran, Hamburg, geführten Finanzkonten (z.B. Einlagenkonten etc.) daraufhin geprüft, ob der Kontoinhaber eine US-Person ist. Soweit ein Indiz hierfür vorliegt, besteht eine gesetzliche Offenlegungspflicht gegenüber der US-Steuerbehörde (IRS). Alle Bestandskonten werden von uns auf folgende Kriterien überprüft:
Wenn eines dieser Indizien zutrifft, müssen wir geeignete Nachweise über die steuerliche Ansässigkeit des Kunden verlangen. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine US-Steuerpflicht vorliegt, hat der Kunde mit dem von der US-Steuerbehörde vorgeschriebenen Formular W-9 seine US-Steuernummer (US-TIN) mitzuteilen. Diese Finanzkonten gelten dann als US-amerikanische meldepflichtigen Konten und die Bank hat Kontosalden und, in den Folgejahren, die Kapitalerträge des Kunden an die US-Steuerbehörde zu melden.
Bei Neukunden sind wir verpflichtet, bei Kontoeröffnung eine Selbstauskunft zu beschaffen, anhand derer die Bank feststellen kann, ob der Kontoinhaber in den USA steuerlich ansässig ist. Besteht eine US-amerikanische Steuerpflicht, muss die Steueridentifikationsnummer (US-TIN) an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Das Konto wird somit als US-amerikanisches meldepflichtiges Konto betrachtet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Kontoführung wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzminsterium.de) oder des Internal Revenue Service (www.irs.gov).
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2. Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Sie bekommen innerhalb von 2 Bankarbeitstagen eine Eingangsbestätigung von uns. Ihr Anliegen wird von uns genauestens geprüft und bearbeitet. Wir werden Sie innerhalb von 14 Bankarbeitstagen über das Ergebnis des Verfahrens informieren. Sofern wir Rückfragen zu dem Sachverhalt an Sie haben, oder sonstige Ursachen für eine Verzögerung des Verfahrens auftreten, verlängert sich diese Frist automatisch.
3. Gibt es die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung?
Sollten Sie mit dem Ihnen mitgeteilten Ergebnis des Verfahrens nicht einverstanden sein, können Sie das Beschwerdeverfahren aufrechterhalten und sich an den Ombudsmann der privaten Banken in Deutschland wenden. https://bankenombudsmann.de/
Hier haben Sie die Möglichkeit eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens.